Die von Frau Rechtsanwältin Marion Kroll 1990 gegründete Rechtsanwaltskanzlei fusionierte zum 01. Juni 2018 mit der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Michael Busch. Es entstand die Kanzlei Busch&Kroll. Aus Altersgründen schied Frau Rechtsanwältin Kroll zum 31. März 2019 aus der Kanzlei aus und diese wird seither von Rechtsanwalt Busch allein geführt. Herr Rechtsanwalt Busch ist seit 1989 zur Anwaltschaft zugelassen; die daraus resultierende jahrelange Erfahrung wird er zu Ihrem Vorteil umsetzen. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt Sie auf vielen Rechtsgebieten und versichert Ihnen, dass Ihre Interessen bestens wahrgenommen werden. Dabei werden Sie nicht nur zu Ihrem Rechtsgebiet juristisch fundiert beraten, sondern mit Ihnen gemeinsam wird eine optimale Lösung in juristischer, wirtschaftlicher und menschlicher Hinsicht entwickelt.
Selbstverständlich werden Sie umfassend und ausführlich über Prozessrisiken beraten und eine gründliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage vorgenommen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen Prozess auf eigene Kosten zu führen oder sind Sie nicht rechtsschutzversichert, informieren wir Sie selbstverständlich auch über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für ein durchzuführendes gerichtliches Verfahren zu beantragen und werden die entsprechenden Anträge für Sie stellen. Auf der Basis eines sich dann entwickelnden persönlichen Vertrauensverhältnisses arbeiten wir für unsere Mandanten schnell, zuverlässig und kompetent.
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Vaterschaft u.a.
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Behindertenrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe u.a.
Kündigungsschutz, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Probezeit, Urlaub u.a.
Vorgehen gegen Bußgeldbescheide sowie Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzug, Geltendmachung von Schmerzensgeld sowie Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche u.a.
Verteidigungen im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht, Ermittlungsverfahren, Nebenklage, Strafbefehl u.a.
Gestaltung von Verträgen jeder Art, Haftungsrecht, Vertragsrechtstreitigkeiten, Sachenrecht
allgemeine zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen, Baurechtsstreitigkeiten, Insolvenzrecht u.a.
Ich verspreche Ihnen Sicherheit in allen Rechtslagen und versichere Ihnen, dass ich Sie und Ihre Interessen bestens vertreten werde. Nichts ist mir wichtiger. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich die optimale Lösung Ihres Rechtsproblems in juristischer, wirtschaftlicher und menschlicher Hinsicht. Es soll nicht nur eine juristisch fundierte Bearbeitung stattfinden, sondern es werden konkrete, praxisnahe und vorteilhafte Gestaltungsvorschläge unterbreitet. Hierzu gehören auch Kostentransparenz hinsichtlich des Prozesskostenrisikos und eine umfassende Prüfung der Erfolgsaussichten. Selbstverständlich informiere ich Sie auch über die Möglichkeit, Verfahrenkostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen und stehe Ihnen hierbei zur Seite. Auf der Basis eines persönlichen Vertrauensverhältnisses arbeite ich für meine Mandanten schnell, zuverlässig und kompetent.