Michael Busch, auch Fachanwalt für Familien- & Sozialrecht
Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte

Über mich

Rechtsanwalt Michael Busch

Beruflicher Werdegang

  • 1981 Abitur
  • 1984 bis 1988 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Abschluss Diplomjurist
  • 1988/ 1989 Rechtsanwaltsassistent im Rechtsanwaltskollegium Neubrandenburg
  • 01.09.1989 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • seit 01.07.1990 selbständig als Anwalt in eigener Niederlassung
  • 2006 erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht
  • seit 2008 auch Fachanwalt für Familienrecht
  • seit 2012 auch Fachanwalt für Sozialrecht
  • Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
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